AGB – SNOW.COMM
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1. GELTUNG
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1.1. Die SNOW.COMM (im Folgenden „Agentur“) erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und der Kundin/ dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
1.3. Abweichungen sowie ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
1.4. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
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2.1. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch tatsächliche Beauftragung zustande.
2.3. Grundlage der Leistungserbringung ist das jeweilige Angebot samt Leistungsbeschreibung.
2.4. Präsentationen, Konzepte und Vorleistungen sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
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3. LEISTUNGSUMFANG
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3.1. Die Agentur erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Grafikdesign, Branding, Kommunikation, Kommunikationsdesign, Marketing, Content und Schulungen.
3.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
3.3. Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
3.4. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
3.5. Innerhalb des vereinbarten Rahmens besteht Gestaltungsfreiheit der Agentur.
3.6. Die Agentur ist berechtigt, zur Unterstützung der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge und Softwarelösungen einzusetzen. Die Verantwortung für die finale fachliche, rechtliche und inhaltliche Prüfung der Ergebnisse verbleibt bei der Agentur. Eine Haftung für Einschränkungen, Fehler oder rechtliche Unsicherheiten, die unmittelbar aus der Nutzung KI-generierter Inhalte resultieren, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
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4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN
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4.1. Die Kundin/ der Kunde stellt der Agentur alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
4.2. Leistungen sind vom Kunden binnen 5 Werktagen freizugeben. Erfolgt binnen 5 Werktagen keine schriftliche Rückmeldung, gelten die Leistungen als freigegeben und abgenommen.
4.3. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen und können Mehrkosten verursachen.
4.4. Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung der Kundin/des Kunden um mehr als 30 Kalendertage, ist die Agentur berechtigt, bereits erbrachte Leistungen zwischenabzurechnen sowie vereinbarte Termine und Ressourcen neu zu disponieren.
4.5. Die Kundin/ der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit bereitgestellter Inhalte verantwortlich.
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5. KORREKTURSCHLEIFEN
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5.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen im Honorar enthalten.
5.2. Weitere Änderungen werden nach Aufwand verrechnet.
5.3. Nach Freigabe gelten Leistungen als abgenommen.
5.4. Korrekturschleifen umfassen keine grundlegenden konzeptionellen Änderungen oder Neuausrichtungen.
5.5. Änderungen, die über die ursprünglich vereinbarte Leistung oder konzeptionelle Ausrichtung hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert nach Aufwand verrechnet.
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6. FREMDLEISTUNGEN
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6.1. Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte heranzuziehen.
6.2. Fremdleistungen erfolgen im Namen und auf Rechnung der Kundin/ des Kunden oder der Agentur auf Rechnung der Kundin/ des Kunden.
6.3. Die Agentur haftet nicht für Leistungen Dritter.
6.4. Für Leistungen von Dritten übernimmt die Agentur keine Gewährleistung; etwaige Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.
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7. TERMINE
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7.1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
7.2. Verzögerungen führen zu angemessener Fristverlängerung, insbesondere bei Verzögerungen aus der Sphäre der Kundin/ des Kunden oder durch Dritte.
7.3. Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare technische, organisatorische oder rechtliche Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Agentur berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Fristen.
7.4. Schadenersatzansprüche aufgrund von Terminverzögerungen sind ausgeschlossen, sofern die Verzögerung nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruht.
7.5. Vereinbarte Termine gelten nicht als Fixtermine, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindliche Fixtermine bezeichnet wurden.
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8. HONORAR
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8.1. Das Honorar richtet sich nach Angebot oder Vereinbarung.
8.2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
8.3. Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet.
8.4. Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen.
8.5. Die Agentur ist berechtigt, bei Projekten mit längerer Laufzeit oder mehreren Leistungsphasen Teilabrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt vorzunehmen.
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9. ZAHLUNG
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9.1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
9.2. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnkosten.
9.3. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung abhängig zu machen.
9.4. Im Falle von laufenden Projekten oder Teilabrechnungen kann die Agentur die Fortführung der Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Rechnungen aussetzen.
9.5. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen verbleiben sämtliche Leistungen, Konzepte, Entwürfe und Nutzungsrechte im Eigentum der Agentur.
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10. URHEBERRECHT
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10.1. Alle Leistungen bleiben geistiges Eigentum der Agentur.
10.2. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.
10.3. Die Nutzung ist nur im vereinbarten Umfang zulässig.
10.4. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, Präsentationen oder sonstige Vorleistungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.
10.5. Die Herausgabe offener Daten erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.
10.6. Änderungen oder Weiterbearbeitungen von Leistungen durch Dritte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.7. Jede über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung, insbesondere hinsichtlich Dauer, geografischem Einsatz oder Verwendungszweck, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.
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11. REFERENZEN
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11.1. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen als Referenz zu verwenden.
11.2. Die Agentur darf auf ihre Urheberschaft hinweisen.
11.3. Vertrauliche Informationen oder noch nicht veröffentlichte Projekte werden nur nach vorheriger Abstimmung als Referenz verwendet.
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12. GEWÄHRLEISTUNG
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12.1. Mängel sind binnen 14 Tagen ab Übergabe schriftlich bekanntzugeben.
12.2. Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung.
12.3. Kein Anspruch besteht auf subjektives Gefallen.
12.4. Kreative und gestalterische Leistungen unterliegen einem künstlerischen Gestaltungsspielraum. Ein Anspruch auf vollständige Übereinstimmung mit subjektiven Vorstellungen besteht nicht. Kein Anspruch besteht auf subjektives Gefallen.
12.5. Kreative und gestalterische Leistungen unterliegen einem künstlerischen Gestaltungsspielraum. Ein Anspruch auf vollständige Übereinstimmung mit subjektiven Vorstellungen besteht nicht.
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13. HAFTUNG
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13.1. Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
13.2. Die Gesamthaftung der Agentur ist mit der Höhe des tatsächlich bezahlten Auftragswerts begrenzt.
13.3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
13.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden oder Ansprüche nach zwingendem gesetzlichen Recht.
13.5. Die Agentur haftet insbesondere nicht für Betriebsunterbrechungen, Umsatzverluste, Buchungsausfälle, Verlust von Daten, Reputationsschäden oder sonstige mittelbare wirtschaftliche Schäden der Kundin/des Kunden.
13.6. Eine Haftung der Agentur ist ausgeschlossen, soweit Schäden auf unrichtige, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Informationen oder Mitwirkungen der Kundin/des Kunden zurückzuführen sind.
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14. VERTRAGSAUFLÖSUNG
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14.1. Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigen Gründen auflösen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten.
14.2. Bereits erbrachte Leistungen sind zu bezahlen.
14.3. Dauert eine Projektunterbrechung durch die Kundin/den Kunden länger als 60 Tage an, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden.
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15. DATENSCHUTZ
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15.1. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
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16. RECHT
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16.1. Es gilt österreichisches Recht.
16.2. Für sämtliche Streitigkeiten wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Agentur vereinbart.
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17. SCHULUNGEN
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17.1. Schulungen sind nur bei Vereinbarung Teil des Leistungsumfangs.
17.2. Es besteht keine Erfolgsgarantie.
17.3. Die Umsetzung liegt bei der Kundin/ beim Kunden.
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18. SOCIAL MEDIA
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18.1. Die Agentur erbringt Leistungen im Bereich Social Media und Online-Marketing auf Grundlage der jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der entsprechenden Plattformen (z. B. Meta, Instagram, Google oder vergleichbare Anbieter:innen).
18.2. Die Agentur hat keinen Einfluss auf Entscheidungen dieser Plattformen, insbesondere hinsichtlich Veröffentlichung, Reichweite, Sichtbarkeit, Sperrung oder Löschung von Inhalten sowie der Ausspielung von Werbeanzeigen.
18.3. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für bestimmte Ergebnisse, insbesondere nicht für Reichweiten, Interaktionen, Conversion-Raten oder wirtschaftlichen Erfolg.
18.4. Änderungen von Algorithmen, Richtlinien oder technischen Rahmenbedingungen durch Plattformbetreiber:innen können Auswirkungen auf die Leistung haben und liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
18.5. Eine Haftung der Agentur für daraus resultierende Einschränkungen oder wirtschaftliche Nachteile ist ausgeschlossen.
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19. LIZENZEN
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19.1. Kosten für Lizenzen und Nutzungsrechte, insbesondere für Schriftarten (Fonts), Bildmaterial, Video, Audio, Software, Plugins oder sonstige Drittinhalte, sind nicht im Honorar der Agentur enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
19.2. Der Erwerb erforderlicher Nutzungsrechte erfolgt entweder durch die Kundin/ den Kunden selbst oder durch die Agentur im Namen und auf Rechnung der Kundin/ des Kunden.
19.3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Materialien, die von der Kundin/ dem Kunden bereitgestellt oder freigegeben wurden.
19.4. Die Kundin/ der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen.
19.5. Die Agentur übernimmt keine Haftung für allfällige Ansprüche Dritter aufgrund von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten in Bezug auf bereitgestellte Inhalte.
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20. BARRIEREFREIHEIT
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20.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist die Herstellung von Barrierefreiheit, insbesondere im Sinne gesetzlicher Anforderungen (z. B. WCAG-Richtlinien oder vergleichbare Standards), nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Agentur.
20.2. Die Agentur übernimmt ohne gesonderte Beauftragung keine Gewähr für die Einhaltung von Anforderungen hinsichtlich der Zugänglichkeit von digitalen oder analogen Produkten.
20.3. Eine allfällige Orientierung an Barrierefreiheitsstandards stellt keine vollständige rechtliche Konformität dar.
20.4. Die Verantwortung für die rechtliche Prüfung und Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zur Barrierefreiheit liegt bei der Kundin/ dem Kunden.
20.5. Wird Barrierefreiheit ausdrücklich beauftragt, ist der konkrete Leistungsumfang gesondert zu definieren und zu vergüten.
20.6. Eine Orientierung an allgemeinen Standards der Barrierefreiheit bedeutet keine vollständige rechtliche Konformität mit gesetzlichen Anforderungen.
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21. WEBSITE- UND IT-LEISTUNGEN
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21.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur keine laufende Wartung, Sicherheitsupdates oder technische Betreuung von Websites oder digitalen Systemen.
21.2. Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, Sicherheitslücken, Hackerangriffe, Datenverluste oder technische Probleme, die durch Dritte, Hostinganbieter:innen, Plugins oder externe Systeme verursacht werden.
21.3. Die Kundin/der Kunde ist für regelmäßige Datensicherungen sowie die rechtliche Prüfung von Inhalten und eingesetzten Tools verantwortlich.
21.4. Leistungen im Bereich SEO stellen keine Garantie für bestimmte Rankings oder wirtschaftliche Ergebnisse dar.
21.5. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Leistungen, Ausfälle, Sicherheitsmängel oder Änderungen von Drittanbieter-Systemen, Plattformen, Plugins oder externen Softwarelösungen.
Gültige Fassung vom 20.05.2026