Architekturplanung vom Entwurf bis zur Ausführung
Wir kreieren individuelle Gebäude für einzigartige Persönlichkeiten und das möglichst nachhaltig in Planung und Realisierung. Wichtig ist uns hierbei die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bauherr:innen. Die Abteilung Architektur steht unter kompetenter Leitung von Ing. Dominik Haid.
Leistungsbereiche Architektur
Konzeptplanung und Studie
- Erstellung von Vorstudien und Konzepten als Grundlage von späteren Planungen
- Erzeugung von Machbarkeitsstudien und Definition eines Kostenrahmens
- Einholung von rechtlichen Grundlagen bei den Behörden
- Skizzen
Vorentwurf
- Erstellung des Vorentwurfs auf Grundlage von Vorbesprechungen und Raumprogrammen
- Eingabe von Höhenaufnahmen des Vermessers und Erzeugen der Vorentwurfsplanung unter Berücksichtigung von gegebenen Baurichtlinien
- Erstellung eines Kostenrahmens als Grundlage für den Entwurf
- Maßstab: 1:200 – 1:100
Entwurf
- Überarbeitung des Vorentwurfs und Erzeugung von zusätzlichen Ansichten und Schnitten
- Optimierung des Objekts im Bezug auf Kosten, Materialien, Normen und Anliegen der Bauherrschaft
- Weiterentwicklung der Planung und Erstellung einer Kostenschätzung
- Maßstab: 1:100
Genehmigungsplanung
- Erstellung der Einreichplanung inkl. aller nötigen Nachweise, Formulare und Berechnungen
- Behördengänge und Ausfertigung der endgültigen Pläne zur Abgabe bei den Behörden
- Überarbeitung der Kostenberechnung
- Finale Prüfung auf Statik, Baurecht, Gesetzesvorgaben und Brandschutz
- Maßstab: 1:100
Ausführungsplanung
- Erzeugung der Ausführungspläne zur Errichtung des Bauobjekts unter Berücksichtigung von Statik-, Sanitär- und Elektroangaben, sowie Angaben von weiteren Professionisten
- Detailplanung und ergänzende Planung zur Ausführung des Bauobjekts
- Maßstab: 1:50 – 1:2
Honorarordnung für Architekten: HOA
Gibt es in Österreich eine verbindliche Honorarordnung?
In Österreich gibt es für Architekt:innen keine gesetzlich verbindliche Honorarordnung, die mit der deutschen HOAI vergleichbar wäre. Leistungen und Honorare werden grundsätzlich individuell zwischen Auftraggeber:in und Architekt:in vereinbart.
Was ist die HOA?
Die Honorarordnung für Architekt:innen (HOA) wurde von der damaligen Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten herausgegeben. Die auf unserer Website bereitgestellte Fassung stammt aus dem Jahr 2002. Sie dient als Orientierung für Leistungsbilder und Honorarermittlungen. Maßgeblich für jedes Projekt sind der individuell vereinbarte Leistungsumfang sowie die vertragliche Honorarvereinbarung.

